Open Source-Lizenzen bestätigt

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Open Source-Lizenzen in den USA durch Urteil gestärkt. (cnet)

Ein Gericht in den USA hat vergangene Woche in einem Urteil festgehalten, dass Verstösse gegen die Bedingungen freier Lizenzen, die im Open Source-Bereich gebräuchlich sind, eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Das Urteil fällte das «United States Court of Appeals for the Federal Circuit» (CAFC), die US-Bundesinstanz in Fragen des geistigen Eigentums. Konkret urteilte das CAFC in einem Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Physikprofessor Robert Jacobsen und dem Geschäftsmann Matthew Katzer und dessen Unternehmen. Jacobsen hatte ein freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der offenen «Artistic License» veröffentlicht. Zur Klage kam es, weil Katzer Jacobsens Quellcode ohne die erforderliche Zuschreibung kommerziell genutzt hat.

Ein Bezirksgericht hatte darin ursprünglich nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoss gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden. In seiner Urteilsbegründung erwähnt das CAFC auch explizit die Creative Commons-Lizenzen sowie die Verwendung der GNU General Public License (GPL) bei Linux. Lawrence Lessig, Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation «Creative Commons», bezeichnete das Urteil in seinem Blog als «einen sehr wichtigen Sieg». Er ortet eine entscheidende Klärung durch ein äusserst wichtiges US-Gericht, die eine Stärkung freier Software-Lizenzen bedeutet.

Wegweisende Urteile auch in Europa

Grundsätzlich ist die CAFC-Entscheidung speziell für die USA relevant. Matthias Kirschner, Sprecher der «Free Software Foundation Europe» (FSFE), geht jedoch davon aus, dass Gerichte in Europa nicht anders entscheiden würden. Dafür spräche, dass gerade in Deutschland speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt wurde. Das Landgericht München hat im Mai 2004 in einer Urteilsbegründung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung gewertet. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Gültigkeit der GPL in Deutschland im September 2006 bestätigt. Vor rund einem Jahr hatte das Landgericht München aufgrund eines GPL-Verstosses ein Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype gefällt.

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Quelle: pte

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| Artikel drucken Drucken | 20.08.2008 11:20

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