Florian Boesch aus Basel möchte das Referendum gegen das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz URG (PDF) zustande bringen. Stein des Anstosses sind die Gesetzeserweiterungen in Art. 39a «Schutz technischer Massnahmen». Darin geht es um das Verbot der Umgehung von Kopierschutmassnahmen, d.h. die gesetzliche Verankerung des Digital Rights Management (DRM) und den Schutz desselbigen. Es braucht 50'000 Unterschriften bis zum 24. Januar 2008, um innerhalb der gesetzlichen Frist von 100 Tagen nach Veröffentlichung des verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung zu erzwingen. Um dies zu bewerkstelligen, hat er die Website No Swiss DMCA ins Leben gerufen. Wer sich gegen das neue URG wehren und das Referendum unterstützen möchte, lädt sich hier (PDF) den Unterschriftenbogen herunter und geht auf Unterschriftensammlung bei Verwandten, Freunden, Kollegen und Bekannten.
Der beanstandete Art. 39a besagt konkret, dass es zwar weiterhin erlaubt ist, im Rahmen der legalen Nutzung private Kopien herzustellen und zu diesem Zweck auch technische Kopierschutzmassnahmen zu umgehen. Allerdings soll es verboten werden, die zur Umgehung nötigen Mittel wie Software o.ä. zu verbreiten, für sie zu werben, auf sie hinweisen oder anderweitig zugänglich zu machen. Faktisch hebelt dieser Artikel damit die eigentlich erlaubte Herstellung privater Kopien aus.
Also, sammeln, sammeln, sammeln!
(via Dobszay's Ansichten und Einsichten)
» Drucken 06.12.2007. 09:15
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