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Neues Fernmelde- und Radio- und TV-Gesetz

Seit gestern, 1. April 2007 sind das revidierte Fernmeldegesetz (FMG) und das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick und eine kurze kritische Würdigung eines juristischen Laien:

Fernmeldegesetz

Fat Cop
Greift es? (stock.xchng)

Automatische Werbung über Fernmeldedienste, sei dies per E-Mail, Fax, Auto-Dialer, SMS oder MMS, ist nur noch erlaubt, wenn der Empfänger ihr zugestimmt hat (Permission Marketing). Wer gewerblich Spam versendet, macht sich strafbar. Vom Provider oder der Telefongesellschaft kann künftig Auskunft über Name und Adresse des Absenders verlangt werden, wenn man sich gegen unlautere Werbung wehren will. Diese wird nur auf Antrag verfolgt.

Erfährt ein Dienstanbieter davon, dass ein Kunde unerlaubte Massenwerbung versendet oder weiterleitet, muss der Provider dies umgehend unterbinden. Wer seinen Computer also nicht vor dem Missbrauch durch Spammer schützt, muss künftig damit rechnen, dass sein Internetzugang vom Provider gesperrt wird.

Radio- und Fernsehgesetz

Die Gebühren steigen von 450 auf 462 Franken für das Fernsehen, die Radiogebühren bleiben jedoch unverändert. Von diesen Gebühren werden vier Prozent an die privaten Radio- und TV-Sender abgezweigt. Der genaue Verteilschlüssel ist jedoch noch nicht bekannt und folgt offenbar im Herbst. Das RTVG und die dazugehörige Verordnung enthalten auch eine Ausweitung der Werbemöglichkeiten auf privaten Radio- und TV-Sendern (zum Beispiel Werbung für Alkoholika).

Für Kabelnetzbetreiber besteht neu ein ein Pflichtprogramm für die analoge Verbreitung, bestehend aus den SRG-Programmen und den konzessionierten Lokal- und Regionalsendern mit Leistungsauftrag. Weiter gehören acht ausländische Programe dazu, die laut Bundesrat «einen besonderen Beitrag zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung leisten»: Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Insgesamt kann der Bundesrat 25 Programme zur Pflicht erklären.

Wo bleiben Markt und Medienfreiheit?

Media Overload?
Markt und Medienfreiheit? (stock.xchng)

Das Spam-Verbot im revidierten FMG ist sicherlich zu begrüssen. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit die neuen Regelungen greifen. Hier müssen Präzedenzfälle abgewartet werden. Besonders stellt sich die Frage, ob das Spamverbot und die Auskunftspflicht ausländische Spammer überhaupt treffen. Im schlimmsten Fall könnte vielleicht einem Privatanwender der Internetzugang gesperrt werden, weil sein E-Mail-Provider keine genügenden Sicherheitsmassnahmen ergriffen hat und über den Account des Nutzers Spam verschickt wird. Dies kommt bekanntlich häufig vor.

Problematischer ist wohl das neue RTVG. Die Quersubvention privater Medienanbieter über die Gebühren verzerrt den Wettbewerb und hemmt gleichzeitig den Innovationswillen der privaten Anbieter. Wer am Gebührentropf hängt, kann es sich bequem einrichten. Auch das neu festgeschriebene Pflichtprogramm für die analoge Verbreitung im Kabelnetz ist doppelt problematisch. Einerseits untergräbt der Bundesrat damit sein eigenes erklärtes Ziel der Förderung der digitalen Verbreitung der Programme. Das Pflichtangebot von bis zu 25 Programmen verhindert sicherlich bis zu einem gewissen, möglicherweise kritischen Grad den Wechsel der Konsumenten hin zum digitalen Angebot. Zudem übervorteilt diese Regelung in meinen Augen die nach wie vor staatliche Swisscom, die mit Bluewin TV nur ein digitales Angebot führt, gegenüber der privaten Konkurrenz, die nun ein analoges Netz um jeden Preis aufrecht erhalten muss. All dies wird sich kaum positiv auf die Preisentwicklung beim digitalen Angebot auswirken.
Andererseits ist das durch den Staat festgelegte Pflichtprogramm aus medienpolitischer Sicht zumindest fragwürdig. Wo bleibt da die Medienfreiheit, wenn die Politik nach Gutdünken nicht genehme Programme ohne «besonderen Beitrag» einfach streichen kann? Auch ohne Pflichtprogramm haben es alternative Medienangebote in der Schweiz schwer. Die Hürden des Markteintritts sind von der Politik bereits sehr hoch angesetzt - das Pflichtprogramm setzt die Latte nochmals höher.

» FMG | RTVG (jeweils im HTML- und PDF-Format)
Wenn ich das richtig gesehen habe, dann sind die revidierte bzw. die neue Fassung noch gar nicht online...

Quellen: kleinreport, admin.ch

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» Drucken 02.04.2007. 09:33

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