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Zum Lizenzwechsel auf GFDL

GNU

Mit der Aufschaltung des neuen Layouts habe ich auch die Lizenzierung der Inhalte geändert. Neu fällt alles unter die GNU Free Documentation Licence (GFDL). Dies hat bei den Lesern einige Fragen aufgeworfen, zumal die GFDL weniger bekannt sein dürfte als die neueren Creative Commons-Lizenzen. Ich habe primär aus Überzeugung zur GFDL gewechselt. Juristische Überlegungen haben dabei kaum eine Rolle gespielt. Kurz gesagt, subjektiv teile ich mit den Menschen hinter GNU mehr Ideen und Überzeugungen als mit Lawrence Lessig.

Inhalt der Lizenz

Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors bzw. der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Ausserdem muss der Lizenztext unverändert mitverbreitet werden. Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte. Siehe dazu auch das neue Impressum.

Die GFDL ist somit vergleichbar mit der Creative Commons-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA).

Kritik an GFDL

Die umfangreichste Sammlung von Inhalten, die unter der GFDL lizenziert sind, findet sich in der freien Enzyklopädie Wikipedia, die mittlerweile mehr als eine Million Artikel in über 100 Sprachen umfasst. Insbesondere die Nutzung der Lizenz in diesem und ähnlichen Projekten (ausserhalb des Bereichs der Software-Dokumentation, für den die Lizenz ursprünglich geschaffen wurde), führte in den letzten Jahren zu einiger Kritik an der Lizenz. Bemängelt wird dabei vor allem, dass die Lizenz im Vergleich zu anderen, später entstandenen Lizenzen für freie Inhalte zu kompliziert sei. Vor allem die Pflicht, den vollständigen Lizenztext zu veröffentlichen, erschwert die Übernahme von kürzeren Texten erheblich. Ausserdem liegt die Lizenz nur in einer englischsprachigen Fassung vor – es gibt lediglich inoffizielle, nicht rechtsverbindliche Übersetzungen (hier für die Version 1.1).

Natürlich ist die Bedingung, den Lizenztext mitzuveröffentlichen, ein grösseres Hindernis, wenn es darum geht, einzelne Inhalte weiterzuverwenden. Allerdings sehe ich darin auch eine Chance. Wer entsprechende Inhalte verwenden will, muss sich etwas näher mit der Lizenz befassen. Gegen die Unsitte des Copy/Paste ist sowieso kein Kraut gewachsen. Wie gesagt, es war eine Bauchentscheidung. Wer meine Session am BlogCampSwitzerland2.0 gehört hat, weiss warum. Dazu hier einige Gedanken und hier die Slides, das Video und mehr.

Quelle: Studentenwerk Münster (Inhalt und Kritik der Lizenz)

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» Drucken 09.01.2008. 12:15

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