Firmen hadern mit Facebook

Viele Arbeitgeber haben mit der Nutzung von Social Networks zu kämpfen und wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Immer mehr Menschen sind auf Plattformen wie Facebook, Twitter oder Xing aktiv - während der Arbeit ebenso wie privat. Wie eine Untersuchung der Society of Corporate Compliance and Ethics SCCE zeigt, sind sich viele Firmen unsicher, wie sie die Networking-Aktivitäten der Angestellten verfolgen sollen. Über 50 Prozent sagen, sie verfolgen keine bestimmte Linie im Umgang mit dem Social-Networking-Gebrauch der Mitarbeiter ausserhalb der Arbeit (s. dazu auch hier).
In der Regel gibt es seitens der Unternehmen keine Beschränkungen und kein Verbot Social Networks abseits der Arbeit zu nutzen. Gleichzeitig machen sich viele Arbeitgeber aber Sorgen über die Social-Networking-Aktivitäten der Mitarbeiter, weil sie fürchten, dass diese unvorteilhafte Fotos posten oder private Details veröffentlichen könnten, die infolge dem Ansehen des Unternehmens schaden würden. In Einzelfällen hatte dieser Umstand bereits zur Folge, dass den Mitarbeitern die Nutzung von Facebook oder anderen Web 2.0-Angeboten grundsätzlich untersagt wurde, wie zum Beispiel den Angestellten der Eidgenossenschaft oder bei der UBS. Laut der Untersuchung sind die meisten Firmen jedoch sehr unsicher, ob sie solche Massnahmen ergreifen bzw. wie sie diese umsetzen sollten.
Noch fehlen entsprechende Richtlinien
34 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, zumindest allgemeine Richtlinien zu haben, was die Online-Aktivitäten (inklusive sozialer Netzwerke) sowohl im als auch ausserhalb des Jobs betrifft. Nur zehn Prozent haben spezielle Regelungen in Bezug auf Social Networks. Gleichzeitig heisst es von 32 Prozent der befragten Mitarbeiter, dass ihr Unternehmen nur dann aktiv werde, wenn es einen speziellen Anlassfall gebe. Dem gegenüber stehen wiederum 24 Prozent der Firmen, die sagen, dass schon einmal disziplinäre Massnahmen aufgrund von unpassendem Verhalten eines Mitarbeiters in einem Social Network ergriffen wurden.

Die Ergebnisse der Untersuchung können hier (Registrierung) heruntergeladen werden.
Quellen: scce, pte
Bildquellen: stock.xchng, scce
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Drucken | 02.10.2009 17:58
ach so? Ist es überhaupt möglich, Freizeitaktivitäten qua Arbeitsvertrag zu beschränken?
gis on 03.10.2009 15:42
@Bege: Ja, Geheimhaltungserklärungen z.B. gelten auch ausserhalb der Arbeitszeit oder des -platzes.
Oliver Springer on 05.10.2009 20:17
Was Geheimhaltungspflichten angeht, dürften meistens keine Spezial-Regelungen für das Social Web erforderlich sein. Das dürfte bereits abgedeckt sein.
Derzeit dürfte die Herausforderung eher darin bestehen, das Bewusstsein der Menschen für ihre Aktivitäten im Netz zu schärfen.
Immer wieder werden angeblich unpassende Fotos thematisiert. Aus welcher Zeit stammen eigentlich die Moralvorstellungen, anhand derer Fotos als "unpassend" eingestuft werden?
In der Rolle als Angehöriger eines Unternehmens - also beispielsweise am Arbeitsplatz oder in Dienstkleidung - sehe ich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, auf das Verhalten seiner Angestellten einzuwirken. Aber wollen wir das ernsthaft auf das Privatleben ausdehnen?
Heißt es auf privaten Feiern gegenüber Freunden und Verwandten demnächst immer öfter "Sorry, keine Fotos!"...? Immerhin werden die problematischsten Bilder oft nicht von den Betreffenden selbst publiziert. Das lässt entsprechende Regeln noch fragwürdiger erscheinen.
Was ist mit einem Angestellten, der in seiner Freizeit musiziert, sagen wir als Drummer in einer Rockband - darf er nicht auf einem kleinen Festival auf der Bühne stehen, weil dabei "unpassende" Fotos entstehen?


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